Zwei neue Taktiken sind mit aufgefallen. Doch zuerst △ zur Auffrischung die Klassiker:
Strategien zur Verhinderung von Anerkennungsanträgen:
- Formalstrategie: kurze Fristen am besten schon zu Studienbeginn, überfordernde Abhängigkeiten, tricky Automatismen,
- Transparenzstrategie: Alles steht irgendwo auf der Homepage, kein proaktives Informieren, jeder muss sich´s selbst raussuchen,
- Keine-Lehre Strategie: Nur Hochschulleistungen zählen, eine Lehre hat einfach nicht das "richtige" Niveau. Wenn doch mal, werden Kompetenzen einer Lehre oft nur als Praktikum anerkannt.
Strategien zur Ablehnung von Anerkennungsanträgen
- Strategie Gerüchteküche: Zwischen Tür und Angel mal mit dem Gewicht des Amtes verbreiten: "Da kann man sowieso nichts anerkennen".
- Kreative Verwirrung: Ablehnung mit kreativen Begründungen, Bescheide möglichst im Beamtendeutsch, am besten der Studierende zieht den Antrag zurück.
- Klein-Klein: Wenig Servicedenken, 1:1 Prüfung auf irgendwelche Details, die Beweislastumkehr zur Informationsfalle machen.
Und nun zu etwas Positivem
Manchmal können Anerkennungsverfahren auch ganz entspannt anfangen.
- Alles informell mal mit den Professoren vorab klären
- Einige Themen/Module als anerkennenswert finden
- Erlassen eines Anerkennungsbescheids ohne Antrag
Der eine oder andere mag denken, dass so ein Vorgang die Anerkennung von Amts wegen ist. Aber nein damit hat das nichts zu tun. Auf den ersten Blick ist das ein nettes, serviceorientiertes Vorgehen; der Studierende freut sich, dass sich etwas tut. Er bekommt ja auch vielleicht etwas anerkannt. Aber das hat bedauerlicher weise einen fetten Pferdefuß:
- Wie soll auf so einer informellen Basis eine Gesamtschau der Kompetenzen berücksichtigt werden. Das gesamte Antragsverfahren wird fragmentiert und verzögert sich. → 2
- Vielleicht wird auch das eine oder andere als anerkennenswert erkannt. Und das kann dann ja schon mal erledigt werden. → 3
- Das ist nett, aber ohne Antrag kann man auch schlecht widersprechen, wenn es nicht so recht läuft. Wenn man dann den richtigen Antrag stellen will ist da schon was in der Welt.
- Ergebnis: Studierende stellen keine richtigen Antrag bei der Hochschul-Behörde.
Daher hier noch einmal:
Auf keinen Fall irritieren lassen und immer die Anerkennung fristgerecht beantragen. "Die Bereitstellung hinreichender Informationen zur Anerkennung obliegt der antragstellenden Person." Was für schönes Behördendeutsch. Also grundsätzlich alles belegen, eher mit mehr als zu wenig Dokumenten. Kompetenzen werden grundsätzlich auch an anderen Stellen als in einem Hochschulstudium erworben.
Das gilt immer, auch wenn gesagt wird (1), das bringt nichts (2); war ja nur informell. Und auch eine Anerkennung von irgendwas (3) ist kein Hindernisgrund für einen richtigen Antrag und schon gar nicht für eine Ablehnung. Wir sind nicht auf dem Basar, "Was wollen Sie eigentlich, wir haben doch schon was anerkannt." Wir immer gilt: "Wer schreibt der bleibt!"
Nur der fristgerechte Antrag zählt und er wird von der Behörde korrekt bearbeitet.
Zum Schluß noch der Hinweis, das Kompetenzen betrachtet werden. Schlechte Noten sind kein Ablehnungsgrund. Wenn Du lieber bessere Noten im Zeugnis wist, dann lass das Fach eben nicht nicht anerkennen. Du hat das Recht auf Anerkennung aber keine Pflicht es auch zu beantragen!
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Version: 1.3 Mai 2023, Kontakt: E-Mail Martin Wölker
Pirmasens, Germany, 2018-,
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