Deine Arbeit gehört Dir und nur Dir

Es gibt viel Unwissen wie sich Geheimhaltung, Urheberrechte, Nutzungsrechte zueinander verhalten. In der Regel fühlt sich die Studierende in einer schwachen Position. Hier also meine Meinung dazu. Wer das anders sieht kann mir ja schreiben.
Studentinnen schreiben häufig ihre Abschlussarbeit in einer Firma. Wenn Du >>bachelorarbeit in fi<< in Google eingibst wird gleich die Ergänzung >>firma schreiben<< vorgeschlagen. Scheint also ein Thema zu sein, dass viele interessiert. Ich habe mal ein paar der Seiten durchgescannt, keine Überraschungen.
Natürlich wird oft beschworen, dass die Chancen auf einen Job in der Firma steigen. Echte Evidenzen (Statistiken, Empirische Untersuchungen, Erfahrungsberichte) habe ich nicht gefunden nur Schmidt 2013 [2] Wenn jemand was findet, schreibt mir! 

Was euch keiner sagt!


Geheimnis - Quelle Pixabay

Jede Firma hat Interesse daran ihre "Geheimnisse" zu wahren. Deshalb werden Arbeiten dauernd gesperrt, egal wie profan die Arbeit ist. Beispielsweise so:
Die vorgelegte [Art der Arbeit] mit dem Titel [Titel] beinhaltet vertrauliche Informationen und Daten des Unternehmens [Name des Unternehmens]. Diese [Art der Arbeit] darf nur vom Erst- und Zweitgutachter sowie berechtigten Mitgliedern des Prüfungsausschusses eingesehen werden. Eine Vervielfältigung und Veröffentlichung der [Art der Arbeit] ist auch auszugsweise nicht erlaubt. Dritten darf diese Arbeit nur mit der ausdrücklichen Genehmigung des Verfassers und Unternehmens zugänglich gemacht werden.
Das ist ein totaler Schutzanspruch. In letzten Konsequenz kann die Studentin nicht einmal in ihrer Bewerbung darüber sprechen, was sie in der Arbeit gemacht hat und das ist unbefristet. Und wie kann der theoretische Teil, jede wissenschaftliche Arbeit wird den haben, der Arbeit geschützt werden? Was ist mit Prüfungsamt und Archiv? Ich halte das für

Schwachsinn! 
Immer wieder soll ich Geheimhaltungserklärung unterschreiben. Gerne auch mit der Verantwortung dafür zu sorgen, dass sich die Hochschule auch daran hält. Lustige Idee, ich habe noch nie unterschrieben, warum auch?
Zum einen bin ich Beamter und damit der dienstlichen Verschwiegenheit verpflichtet. Zum anderen besteht nur zwischen Student und Firma  ein vertragliches Verhältnis (hoffentlich). Die Hochschule beurteilt die Arbeit des Studenten und sonst nix. Die HS hat mit der Firma nichts zu tun.
 Einmal hat eine Firma darauf bestanden. Dann habe ich die Arbeit eben nicht betreut. Wenn schon ein Sperrvermerk in einem Werk an der Hochschule, dann sollte er doch differenzierter sein. Diesen empfehle ich:
Dieses Werk enthält zum Teil Informationen technischer oder geschäftlicher Art der [Name des Unternehmens mit Rechtsform], die als geheimhaltungsbedürftig erklärt oder als solche erkennbar sind.
Dies betrifft die Kapitel [Kapitel hier benennen, auch die betroffenen Anhänge] und wird ansonsten in einer Fußnote vermerkt. Diese sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung des Verfassers und der [Name des Unternehmens mit Rechtsform] Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Bibliographische Informationen basierend auf dem BibLatex-Datenbankformat können öffentlich zugänglich gemacht werden. 
Davon unbetroffen ist der bestimmungsgemäße Gebrauch des Werkes in allen seinen Teilen gemäß zum Zeitpunkt der Prüfung gültiger Ordnungen der Hochschule [Name], des Fachbereiches [Name] und des Studiengangs [Name]. 
Informationen, die der Öffentlichkeit vor dem Prüfungstermin bekannt oder allgemein zugänglich waren oder nach dem Prüfungstermin ohne Mitwirken oder Verschulden der am Verfahren Beteiligten bekannt oder allgemein zugänglich werden oder im wesentlichen Informationen entsprechen, die zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten offenbart oder zugänglich gemacht werden sind von der Geheimhaltung ausgenommen. 
Dieser Sperrvermerk ist auf 3 Jahre nach dem Prüfungstermin befristet.

Es ist ganz allein dein Werk

Margot und Martin Wölker
Täuschung (Stickbild, 1982)
Oft wird der Eindruck vermittelt, dass die Arbeit am Ende der Firma mit allem Drum und Dran gehört. Das ist eine Täuschung. 
Das Urheberrecht schützt Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, wenn es sich dabei um persönliche geistige Schöpfungen handelt Es liegt immer beim Urheber, egal wer was irgendwo "verfügt" hat. Wissenschaftliche Abschlussarbeiten sind das geistige Eigentum der Studentin.
Die Firma kann ein Nutzungsrecht haben, was im Einzelnen aber auf den Vertrag und das konkrete Arbeitsverhältnis ankommt. Und: Studentinnen sind in der Regel nicht verpflichtet, der Hochschule Nutzungsrechte einzuräumen.
Und die Daten? Die Datenbasis ggf. die Datenbank der Abschlussarbeit ist ebenfalls geschützt. Zentral ist, wie die Daten entstanden sind. Einfach Daten aus dem Firmen-SAP gezogen oder hat die Studentin die Daten selbst erhoben?
Das gilt auch für Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art (Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen, Programme, Apps, Videos, Rohmaterial uvm.). Der Schöpfer eines Werkes ist dessen Urheber und das hat auch in der Wissenschaft Bestand und greift somit für alle wissenschaftlichen Arbeiten, die eine Studentin in ihrer Laufbahn an der Hochschule erschafft. Dabei ist egal, ob es eine Universität, (Fach-) Hochschule oder Institut ist.

Und immer daran denken: 

Schmidt unterstellt eine Dreiecksbeziehung
zwischen Firma, Student und Hochschule. [2]
Wo steht das, warum denn auch?
sehe ich ganz anders!
Es ist keine Gnade der Firma eine Studentin ihre Arbeit schreiben zu lassen, sondern kostengünstige Arbeitskraft, die sonst liegen bliebe oder durch teure Experten erledigt werden würde  
Zudem hoffen viele Firmen den betreuenden Professor gleich mit "einzukaufen". Dass er seine jahrzehntelangen Erfahrung in die Arbeit einbringt. Doch in der Bachelorarbeit soll die Studentin selbstständig zeigen, was sie gelernt hat.
Was ist eine Abschlussarbeit wert, wenn der Professor überall drin steckt. Der hat doch wohl schon den Abschluss. Aber das ist dann eher ein Egoproblem.

Quellen

  1. Mach dich mit den einschlägigen Gesetzen und Regelungen vertraut. Ich weis nicht, was Du mit der Firma vereinbaren willst oder schon unterschrieben hast. 

  2. Muss ich mal durcharbeiten, mal sehen wir es ist.

    Schmidt O (2013), "Die Abschlussarbeit im Unternehmen schreiben", August, 2013. utb GmbH. [BibTeX[DOI]

  3. Die Kollegin aus unserer Stabsstelle Recht empfiehlt bei Fragen zum Urheberrecht diese Seite vom Bundesministerium für Bildung und Forschung:

    Bibliotheksverband D (2020), "Urheberrecht inder Wissenschaft".  Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Berlin [BibTeX[URL]

Update 04.10.2022

BMBF Quelle, Link defekt korrigiert. Dies und Schmidt in die Literaturdatenbank aufgenommen. Redaktionelle Korrekturen.

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