Neues zur leidigen Klausureinsicht

Leider lassen sich Klausuren (noch) nicht vermeiden (△ Klausuren bringen nichts). Und die Geheimniskrämerei mancher Kollegen um die ach so heiligen Klausuren ist einfach nicht in Ordnung. Die Studierenden haben ohnehin ein gesetzliches Recht auf Einsichtnahme, auch auf Kopie [1]. Nun hat das neue Semester begonnen und sicher wird wieder über die Klausureinsicht diskutiert werden. Mir ist völlig unverständlich, warum die Kollegen einen solchen Aufstand darum machen.

Das Recht auf Akteneinsicht und Aktenprüfung ergibt sich aus mehreren Rechtsgrundsätzen. An erster Stelle steht das allgemeine Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das muss aber nicht so hoch gehängt werden, da längst klar ist, dass es sich um einen Verwaltungsakt handelt [2] und daher den Beteiligten Akteneinsicht zu gewähren ist.

Tobias Straub hat das so fomuliert: "Häufig gibt etwa die Hochschule Ort und Zeitpunkt der Einsicht vor und begrenzt zuweilen deren Dauer. Notizen werden oft gestattet, aber nicht immer die Anfertigung von Fotografien oder Kopien, z. T. werden Letztere aber gegen Kostenersatz angeboten. Derartige Regelungen mögen als administrative Schikane erscheinen, was Prüflinge zur Umgehung der Einschränkungen motiviert." [3] 

Regelmäßig läuft es nicht reibungslos. Formalitäten, Fristen, Zeitmangel usw. schaffen unnötige Hürden. Aber der Datenschutz erleichtert den Zugang zu den Prüfungsunterlagen. "Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht nämlich jedermann, vom Verarbeiter Auskunft darüber zu verlangen, welche personenbezogenen Daten, wie und zu welchem Zweck verarbeitet werden, sowie eine Kopie dieser zu erhalten. Der Antrag ist an keine besondere Form, Frist oder sonstige Voraussetzungen geknüpft. Die Auskunft selbst hat (im Regelfall) unentgeltlich und zeitnah zu erfolgen, wobei auch elektronische Kopien verlangt werden können." [3]

Verwaltungsakt und Datenschutzgrundverordnung

Dass es sich bei den Prüfungen um einen Verwaltungsakt handelt, war mir schon bekannt. An die Datenschutzgrundverordnung hatte ich noch nicht gedacht. Und Funfact: Und wo finde ich den Hinweis? Auf den Informationsseiten der Hochschulen? In studentischen Diskussionsforen? Nein, aber im Verbandsorgan des Hochschullehrerbundes "Die neue Hochschule". 

Ich persönlich halte dieses Verhalten, das leider weit verbreitet ist und für Verunsicherung unter den Studierenden sorgt, für unmoralisch, da eine Machtposition der Lehrenden ausgenutzt wird, um die Studierenden in der Ausübung ihrer Rechte zu behindern.


Quellen

[1] zahlreiche Quellen, auf jeden Fall Aktuelles googlen!
  • ↪ Beitrag Kristina Wollseifen, Immer Ärger mit den Klausuren, FAZ, 2016
  • ↪ Blogbeitrag – Marie Herberger, Klausureinsicht nach der Staatsprüfung - Wie man sich gegen das Prü­fung­samt durch­setzt, Legal Tribune Online, Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Hürth, 22.02.2018
  • TU-Kaiserslautern, Einsichtnahme in Klausuren, Dokument der ⧉ Hochschule und Dokument vom ⧉ ASTA
[2] Verwaltungakt:

[3] Datenschutz
  • Tobias Straub, Datenschutzrecht erleichtert Zugang zu Prüfungsunterlagen, Duale Hochschule,  Baden-Württemberg Stuttgart, Die neue Hochschule, Hochschullehrerbund – Bundesvereinigung e. V. hlb (Hrsg.), Bonn, 05-2020, S. 34
  • Mehr Details und Hintergründe in
    Klink-Straub/Straub: Der Auskunftsanspruch bei Prüfungsunterlagen, Datenschutz und Datensicherheit, 10/2020, ⧉ Paper


Blog: , Seite:
Version: 1.3 Mai 2023, Kontakt: E-Mail Martin Wölker
Pirmasens, Germany, 2018-, ausgelesen am: , Licence CC BY-NC-SA

Kommentare