Tätigkeiten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit hinsichtlich physischer Anwesenheit
von Lydia Isheim
pixabay, voltamax (CC0 Public Domain) |
Der Arbeitsminister Hubertus Heil stellte im April 2020 den neuen Arbeitsschutzstandard vor. Bei der Umsetzung sollen die Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit hinzuziehen. Das Coronavirus löste bei den meisten Menschen eine Angst vor Ansteckung und physischen Kontakten aus. Viele Unternehmen sprachen deswegen eine eigene Kontaktsperre aus.
Da die Fachkraft für Arbeitssicherheit ein Externer ist, war ihr persönlicher Besuch im Betrieb nicht erwünscht. Aus diesem Grund beschäftigt sich diese Praxisarbeit damit, wie viele und welche arbeits-
schutztechnische Beratungsleistungen ohne physische Anwesenheit in der gleichen Qualität wie mit physischer Anwesenheit abrechnungsfähig erbracht werden können.
Die Analyse des Leistungsspektrums ergab, dass in zwei Fällen die physische Anwesenheit
notwendig ist. Die Präsenz vor Ort ist erforderlich, wenn die Sinneswahrnehmung oder die Vertraulichkeit für die Erfüllung der Aufgabe von Bedarf ist. Das Ergebnis der Bewertung ist, dass grundsätzlich alle Tätigkeiten ortsungebunden erbracht werden können. Bei circa 45 % der Beratungstätigkeiten sind die situationsabhängigen Umstände zu beurteilen.
Quelle
Isheim L (2020), "Bestandsaufnahme der Tätigkeiten einer Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Bewertung hinsichtlich der Notwendigkeit physischer Anwesenheit". Thesis at: Hochschule Kaiserslautern, Campus Pirmasens. Pirmasens, September, 2020. [BibTeX] [URL]
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